Kosten und Kostenübernahme
Unser Angebot richtet sich an Patient:innen privater Krankenkassen, Beihilfe und an Selbstzahler:innen.
Privat Versicherte / Beihilfe
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Die meisten privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten einer ambulanten Psychotherapie, es kann jedoch Sonderregelungen geben oder die Psychotherapie wird nur anteilig übernommen. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse.
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Psychotherapeutische Sprechstunden und die fünf probatorischen Sitzungen zu Beginn werden i.d.R. auch ohne vorherige Beantragung erstattet.
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Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) sowie der gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen für Privatpraxen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen vom 01.07.2024 - siehe Übersicht.
Selbstzahler / Paartherapie / Coaching
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Aus persönlichen oder beruflichen Gründen kann es sinnvoll sein, die Gebühren einer Psychotherapie selbst zu übernehmen.
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Die Kosten der Behandlung richten sich in diesem Fall wie bei Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Rahmenbedingungen für die Therapie werden durch einen schriftlichen Behandlungsvertrag geregelt.
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Eine 50-minütige Psychotherapiesitzung sowie eine Coaching Stunde kosten in der Regel 134,06€.
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Die systemische Beratung und Therapie wird nur als Selbstzahlerleistung angeboten. Hier betragen die Kosten für eine 50-minütige Sitzung 80,00€.
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für eine 90-minütige Paarberatung werden 160,00€ in Rechnung gestellt.